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Das System der Aufstiegsfortbildung vom 1. Juli 2012 regelt die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier bundeseinheitlich. Die Verordnung über die Prüfung zumanerkannten Abschluss Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin nach§ 53 Abs. 1 und 2 BBiG § 45 HwO ist am 1. Oktober 2012in Kraft getreten.Die Qualifikationen der einzelnen Stufen Vorarbeiter, Werkpolierund Geprüfter Polier sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die Prüfungsteile Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement sind auf jeder Stufe unterschiedlich stark ausgeprägt und bilden in der Gesamtheit das neue System der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft. Die Spezialqualifikationen entsprechen dem derzeitigen vorhandenen Bedarf der Branche.
Aus den neu strukturierten Prüfungsordnungen und Rahmenlehrplänen ergibt sich die Notwendigkeit der inhaltlichen Anpassung der Vorbereitungslehrgänge. Es wird in den Lernfeldern Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement anhand von baustellentypischen Projekten nach dem Prinzip der Handlungsorientierung unterrichtet und geprüft. Die Lernfelder der einzelnen Stufen bauen inhaltlich aufeinander auf und werden von Stufe zu Stufe unterschiedlich stark gewichtet.