Ausbildung
Auf dieser Seite finden sich alle Informationen rund um die Ausbildung für Auszubildende und Betriebe
Das Ausbildungsjahr
Blockpläne
In der Ausbildung planen wir weit im Voraus. Gemeinsam mit der Beruflichen Schule für Bautechnik BS08 wird der Blockplan erstellt. Im Blockplan ist das gesamte Jahr in Berufsschul-, Firmen- und AZB-Blöcken unterteilt.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu) ist in gelb markiert und findet im Ausbildungszentrum-Bau im Schwarzen Weg 3 in Hamburg statt. Die Berufsschulblöcke in rot finden in der BS 08 in der Wendenstraße 166 in Hamburg statt.
Achtung: Der Blockplan für die Splitterberufe weicht leicht vom Hauptplan ab. Dieser gilt für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Trockenbaumonteure, Stuckateure und WKS-Isolierer.
Kein separater Blockplan für die Splitterberufe 2023/2024
Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung
Nur für Betriebe
1. Bei abgeschlossenem Ausbildungsvertrag:
2. JArbSchG für minderjährige Auszubildende
3. Ausbildungsvertrag per E-Mail bei der zuständigen Kammer einreichen. Zeitersparnis: Bau-Innung Hamburg informieren
4. Anmeldung des Auszubildenden im AZB über das Firmenportal – Onlineanmeldung
5. Anmeldung des Auszubildenden bei der Berufsbildenden Schule BS08 https://bs08.de/
6. Einladung zum Ausbildungsstart samt Blockplan erhalten Sie per Post. Alle Informationen zur Ausbildung finden Sie und Ihr neuer Azubi unter der Rubrik Ausbildung
7. Bestätigten Ausbildungsvertrag an den Auszubildenden und an die SOKA-BAU weiterleiten (gilt nicht für Selbstzahler)
8. Den Nachweis zur überbetrieblichen Ausbildung erhalten Sie von der SOKA-BAU. Diesen bitte per Mail an info@azb-hamburg.de
Onlineanmeldung - Ülu
Nur für Betriebe
Bitte melden Sie Ihre Auszubildenden zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung an
Die Onlineanmeldung steht ab sofort zur Verfügung!
Bei Fragen zur Onlineanmeldung wenden sich sich gerne an Frau Sobrido Antunez: patricia.sobrido@azb-hamburg.de
Werkzeuglisten
Bitte stellen Sie Ihrem/Ihrer Auszubildenden die aufgeführten Werkzeuge im zutreffenden Ausbildungsberuf zur Verfügung.
Haus und Werkstattordnung
Während der überbetrieblichen Ausbildung gilt die Haus- und Werkstattordnung für alle anwesenden Auszubildenden. Die Verordnungen gelten für das gesamte Gelände.
Ausbildungs- und Pausenzeiten
07:00 Uhr - Ausbildungsstart in der Halle
09:00-09:30 Uhr - Frühstückspause
12:30-13:00 Uhr - Mittagspause
15:30 Uhr Ausbildungsschluss am AZB
Am Freitag endet die überbetriebliche Ausbildung um 13:00 Uhr.
Krankheit und Abwesenheit
Auszubildende, die während der überbetrieblichen Ausbildung krank sind, melden dies bei ihrem Ausbilder im AZB und im Betrieb. Ist der Auszubildende im Internat untergebracht, meldet sich dieser zusätzlich via Teams bei den Betreuern ab.
Zu den Kontaktdaten des Ausbilders und der Betreuer im Internat
Internatsunterbringung
Anmeldung zur Unterbringung
Für Auszubildende mit einer weiten Anreise stehen Internatszimmer zur Verfügung. Die Anmeldung fürs Internat erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Sofern der Betrieb Mitglied in der Sozialkasse der Bauwirtschaft, SOKA-BAU ist, werden die Kosten für die Unterbringung während der Ülu von der SOKA-BAU übernommen.
Auch während der Berufsschulzeit ist die Unterbringung im Internat möglich. Rechnungsempfänger für die Unterbringung während der Berufsschulzeit ist der Betrieb. Betriebe, die Sie sich dazu bereiterklären für die Unterbringungskosten während der Berufsschulblöcke aufzukommen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bei der Anmeldung zur ÜLU mit.
Auch Betriebe, die nicht der SOKA-BAU angeschlossen sind, können sich dazu entscheiden, ihre Auszubildenden während der Ausbildung im AZB und während der Berufsschul-Blöcke unterzubringen. Rechnungsempfänger ist in dem Fall der Betrieb.
Verpflegung
Während der überbetrieblichen Ausbildung, ist die Verpflegung in den Kosten für die Internatsunterbringung enthalten.
Wenn der Betrieb ebenfalls für die Verpflegung ihres Auszubildenden während der Berufsschulblöcke aufkommt, benötigt die Kantine eine seperate Anmeldung.
Kantine Nehr-Wert
Alle Informationen zur Unterbringung für Auszubildende, Eltern und Betriebe: Zur Internatsunterbringung
Fahrkostenerstattung
Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb Mitglied der SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist, haben im Zeitraum der überbetrieblichen Ausbildung in der Regel Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung.
Den Bogen zur Fahrkostenerstattung erhalten Auszubildenden in der ersten Ausbildungswoche.
Die Fahrkostenerstattung wird individuell, anhand der Anwesenheit und dem Fahrtweg berechnet. Die Erstattung erfolgt daher erst nach Blockende.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Hier können Sie sich die aktuelle Verordnung für die Berufsausblidung in der Bauwirtschaft herunterladen. [DOWNLOAD]
Ansprechpartner/in für die Ausbildung
Bei Fragen rund um die Ausbildung, Anmeldung, Prüfungen und Lehrgängen wenden Sie sich bitte an
Haben Sie Fragen zu Abläufen, der Anmeldung oder der Abrechnung, wenden Sie sich gerne an mich.
Unsere Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.